Frankfurter Ethiknetzwerk

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Ethikberatung

Ethikberatung oder ethische Fallberatung können alle Mitarbeiter Frankfurter Pflegeeinrichtungen, deren Bewohner, ihre Angehörige und nahestehende Personen, gesetzliche Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigte oder auch Hausärzte beantragen.

Ein Antrag auf Ethikberatung kann formlos, per Telefon oder Email an die Projektleitung des Frankfurter Netzwerks Ethik in der Altenhilfe gestellt werden

Das Ziel einer Ethikberatung ist die Lösung eines Entscheidungskonflikts mit ethischen Aspekten. Das Angebot der Ethikberatung ist niedrigschwellig und die Inanspruchnahme jederzeit möglich. Auch anonyme Anfragen sind möglich.

Das Flussdiagramm „Ethikberatung“ beschreibt schematisch den Ablauf einer Ethikberatung.

Flussdiagramm Ethikberatung (EB)

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Liegt der Anfrage an das EKA ein aktueller und personenbezogener Fall zugrunde, übernimmt die weitere Organisation der Ethikberatung die antragstellende Person, ggf. unterstützt durch die Projektleitung. In der Regel wird mit Angehörigen bzw. dem gesetzlichen Betreuer oder Vorsorgebevollmächtigen, Vertretern des pflegerischen Teams, dem behandelnden Arzt und anderen relevanten Berufsgruppen, zeitnah ein Termin vereinbart, in dem die Fragestellung nach einem bestimmten Verfahren diskursiv bearbeitet wird. Grundsätzlich können auch Bewohner an der Beratung teilnehmen. Gegenstand, Inhalt und Ergebnis der Ethikberatung werden in geeigneter Weise dokumentiert. Wichtig dabei ist, dass alle relevanten Unterlagen (Bewohnerakte, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht o. Ä.) zum Termin vorliegen oder deren Inhalte bekannt sind. Lässt sich das Problem in der Fallberatung lösen, endet das Verfahren mit der Protokollübergabe an den Antragsteller. Gelingt es nicht, das Problem in der Ethikberatung zu lösen, wird ggf. eine vorläufige Lösung vorgeschlagen. In jedem Fall erfolgt dann von der Projektleitung das Angebot, zu einem späteren Zeitpunkt eine erneute Ethikberatung durchzuführen, etwa wenn neue Informationen oder eine veränderte Situation die Neubearbeitung des Falles sinnvoll erscheinen lassen.

Falls der Anfrage kein aktueller und personenbezogener Fall zu Grunde liegt, ist dennoch ein informelles Gespräch möglich. Ggf. kann eine retrospektive Fallbesprechung durchgeführt werden. Im Falle einer allgemeinen ethisch relevante Fragestellungen aus medizinisch-pflegerischen Praxis, kann ggf. eine Stellungnahme des Ethik-Komitees erfolgen.